Eine Einwohnerversammlung ermöglicht einen wechselseitigen Informationsfluss zwischen der Gemeindeverwaltung und den Einwohnern. Sie ist ein vermittelndes Angebot, denn die Einwohner und Einwohnerinnen erhalten eine direkte Gesprächsmöglichkeit und eine Beschränkung auf eine reine Informationsversammlung entfällt. Damit ist die Einwohnerversammlung das erste gesetzlich normierte Mitwirkungsinstrument. Es ist ein geeignetes Instrument um Kritik zu üben und Vorschläge und Anregungen vorzubringen.
Gemeinderat und Verwaltung sollten sich während und nach der Versammlung bemühen, auf die Anregungen und Kritiken einzugehen und sich mit den Denkanstößen der Bürger auseinandersetzen.
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 20a:
(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. …
(2) Der Gemeinderat hat eine Einwohnerversammlung anzuberaumen, wenn dies von der Einwohnerschaft beantragt wird. …



